Fünf Gründe, warum auch Du gegen das neue Polizeigesetz NRW sein solltest!

Es wird aktuell heftig diskutiert um die geplante Neufassung des NRW-Polizeigesetzes. Dieses möchte die aktuelle NRW-Landesregierung aus CDU und FDP verschärfen, um gegen die „terroristische Bedrohung“ unseres Bundeslandes vorzugehen. Um dies zu machen, sollen unter anderem Maßnahmen eingeführt werden, die einer Vorbeugehaft gleichkommen, oder aber die Überwachung von Daten von deinem Handy.
Wir haben uns das Gesetz mal angeguckt und haben viele Gründe gefunden, warum das Gesetz aus unserer Sicht abzulehnen ist. Fünf davon wollen wir euch hier mal zeigen:

 

1. Drohende Gefahr: Schwammiger als Patricks bester Freund

Neu im PolG sind die Begriffe „drohende Gefahr“ , „drohende terroristische Gefahr“ und „Gefährder“. Die „drohende Gefahr“ gilt, wenn die Polizei annimmt, dass bald eine Straftat begangen wird. Beweise muss es dafür nicht geben. Nur eine begründete Vermutung. What?!
Woher will die Polizei wissen, dass jemand bald zur Gefahr wird? Das problematische an Vermutungen ist, dass man etwas vermutet,  man weiß es nicht! Man kann Straftaten nicht voraussagen, bevor sie geplant werden, weswegen die „drohende Gefahr“ für uns keine rechtsstaatliche Methode ist, um Kriminalität zu verhindern.

2. Präventiv ins Gefängnis: Bis zu 30 Tage ohne Verurteilung

Bisher muss man von der Polizei bis zum Ende des Tages freigelassen weden, nachdem man von der Polizei aufgegriffen wurde, wenn nicht anders richterlich angeordnet. Nach der Neufassung des Gesetzes ist es jedoch möglich, dass ein „Gefährder“, d.h. jemand der laut Polizei in der Zukunft eine Straftat begehen wird, bis zu 30 Tage in Untersuchungshaft genommen werden kann. Das heißt, dass man ohne Gesetzesbruch einen Monat lang im Gefängnis landen kann. Diese Präventivhaft klingt nicht wirklich rechtsstaatlich…
Übrigens: Auch bei kleineren Delikten wie z.B. dem Wiedersetzen eines Platzverweises kann man laut neuem PolG bis zu sieben Tage festgehalten werden. Wie das NRW sicherer machen soll, ist jedoch leider nicht beschrieben.

3. Strategische Fahndung. Ohne Verdacht mal eben kontrolliert werden…

Die strategische Fahndung, ein anderer Begriff für Schleierfahndung soll es möglich machen, dass die Polizei dich in einem bestimmten Gebiet ohne Verdacht kontrollieren darf. Dies soll nicht nur zur Abwehr terroristischer Gefahren oder organisierter Kriminalität geschehen dürfen, sondern auch um „unerlaubten Aufenthalt“ zu bekämpfen. Als „unerlaubter Aufenthalt“ bezeichnet man die Verletzung von Aufenthaltsvorschriften von Asylsuchenden. Strafrechtlich wird sie mit max. einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet, ähnlich wie Hausfreidensbruch. Damit zählt „unerlaubter Aufenthalt“ noch nicht mal zu einem Verbrechen, sondern ist nur ein Vergehen.
Wegen eines geringen Vergehens wird die grundlose Kontrolle vieler gerechtfertigt. Hier zeigt sich unserer Meinung nach, dass das Gesetz nicht zur Kriminalitätsvermeidung geschrieben wurde, sondern um mit populistischen Maßnahmen vor allem gegen Aslysuchende vorzugehen.

4. Überwachung deiner WhatsApp-Daten

Nach richterlichem Beschluss dürfen nach dem neuen Polizeigesetz die Kommunikationsdaten von tatverdächtigen Personen und Gefährdern ausgewertet werden, ohne dass diese davon erfahren. Problem: Bei WhatsApp und anderen Messenger-Diensten gibt es eine Verschlüsselung. Nur Sender und Empfänger können die Nachricht lesen. Doch das ganze lässt sich umgehen, indem man kleine Programme auf dem Telefonen von Sendern und Empfängern installiert, die die Inhalte vor und nach der Verschlüsselung abfangen. Wenn du also mit einer tatverdächtigen Person geschrieben hast, wird dein Chat nach dem neuen Gesetz analysiert und ausgewertet, auch wenn ihr gar nicht über Themen gesprochen habt, die die Untersuchung betreffen.

5. Argumente für die strengere Überwachung: Ich hab doch nichts zu verbergen!

Neben sachlichen Problemen, die wir mit dem Gesetz haben, hier noch etwas zur Argumentation für das Gesetz.
1. „Du hast doch nichts zu verbergen, oder?“ Doch – jeder hat etwas zu verbergen. Jeder braucht einen privaten Raum. Wenn du von einem Fremden gefragt wirst, was z.B. deine tiefste sexuelle Fantasie ist, wirst du wahrscheinlich nicht antworten. Es ist nicht ok, wenn immer weiter in die persönliche Freiheit eingegriffen wird. Das neue PolG ist ein Beginn vom weiteren Zugriff der Exekutive in deine Privatsphäre.
2. „NRW muss sich gegen den Terrorismus wehren“ Dieses Argument ist nicht falsch, doch die Priorisierung ist es. Wenn jemand einen Terroranschlag begeht, ist das erstmal eine Straftat. Meist eine leider sehr schreckliche Straftat, aber eine Straftat. Und aktuell sind die wenigsten Straftaten in Nordrhein-Westfalen terroristischer Natur. Deutlich mehr Vergehen und Verbrechen geschehen aus Finanznot, z.B. um eine Drogensucht zu finanzieren oder um Schulden abzubauen. Wenn es der Landesregierung wirklich um eine Verminderung von Kriminalität gehen würde, wären Maßnahmen für ein besseres Sozialsystem wahrscheinlich hilfreicher als populistische Forderungen für einen besseren Schutz vor Terror.

Und nun?

Wenn du nun aktiv werden willst, kannst du am 07.07. zusammen mit uns zur Großdemo nach Düsseldorf fahren. Wir treffen uns um 11:15 Uhr im Hauptbahnhof. Mehr Infos bekommst du hier!

Wenn du noch mehr über das Thema erfahren willst, komm gerne zur Podiumsdiskussion von den Landtagsabgeordneten Wolfgang Jörg und Hubertus Kramer und uns Jusos Hagen am 09.07. um 18:30 Uhr im Kultopia Hagen und diskutiere mit! Mehr Infos hier!